Am 26.10.2017 wurde die Gemeinde Starkenberg als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung für den Zeitraum 2018 – 2022 anerkannt. Hieraus ergeben sich nun Möglichkeiten, im kommunalen wie auch privaten Bereich, für verschiedene Projekte Fördergelder zu beantragen.
Die Gemeinde Starkenberg wird hierzu ein Planungsbüro beauftragen, welches in städtebaulicher, architektonischer und förderungstechnischer Hinsicht beratend und betreuend zur Seite steht. Diese Dienstleistung steht auch Privatpersonen kostenfrei zur Verfügung.
Antragstellungen sind jeweils bis zum 15. Januar jeden Jahres innerhalb des Förderzeitraumes möglich.
Bitte beachten Sie hierzu auch die Präsentation Dorfentwicklung (als Download).
Herzlichst Wolfram Schlegel
Anträge Dorferneuerung Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera Burgstraße 5 07545 Gera Frau Fritsche Tel.: 0365 614130 ulrike.fritsche@alf.thueringen.deBeratung Dorferneuerung LEG Thüringen Abt. Stadt- und Regionalentwicklung Mainzerhofstraße 12 99084 Erfurt Frau Feustel Tel.: 0361 5603235 jana.feustel@leg-thueringen.de |