Die Gemeinde Starkenberg als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung

Am 26.10.2017 wurde die Gemeinde Starkenberg als Förderschwerpunkt der Dorferneuerung für den Zeitraum 2018 – 2022 anerkannt. Hieraus ergeben sich nun Möglichkeiten, im kommunalen wie auch privaten Bereich, für verschiedene Projekte Fördergelder zu beantragen.
Die Gemeinde Starkenberg wird hierzu ein Planungsbüro beauftragen, welches in städtebaulicher, architektonischer und förderungstechnischer Hinsicht beratend und betreuend zur Seite steht. Diese Dienstleistung steht auch Privatpersonen kostenfrei zur Verfügung.

Antragstellungen sind jeweils bis zum 15. Januar jeden Jahres innerhalb des Förderzeitraumes möglich.

Bitte beachten Sie hierzu auch die Präsentation Dorfentwicklung (als Download).

Herzlichst Wolfram Schlegel 

Anträge Dorferneuerung
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera
Burgstraße 5
07545 Gera
Frau Fritsche Tel.: 0365 614130 ulrike.fritsche@alf.thueringen.deBeratung Dorferneuerung
LEG Thüringen
Abt. Stadt- und Regionalentwicklung
Mainzerhofstraße 12
99084 Erfurt
Frau Feustel Tel.: 0361 5603235 jana.feustel@leg-thueringen.de

Antrag als Download