Corona-Was gilt für den Sportbetrieb?

Mit der neuen Thüringer Verordnung, die seit dem 2. Juni 2021 gültig ist, gibt es nach sieben Monaten die lang ersehnten Lockerungen für den organisierten Sport in der Gemeinde Starkenberg.

Entsprechend der Einhaltung dieser Verordnung können die Sportanlagen wieder genutzt werden.

Vor der Nutzung der Sportstätten hat sich jeder über die aktuell gültige STABILE Inzidenz zu informieren.
Die entsprechenden Auflagen sind dann einzuhalten.


Liegt die Inzidenz Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (Montag bis Samstag) unter 35, dann gelten für den übernächsten Tag folgende Regelungen:

  • Durchführung des organisierten Sportbetriebs ohne Personenbeschränkung (Indoor und Outdoor)
  • keine Testpflicht (weder Indoor noch Outdoor)
  • Kontaktnachverfolgung außen fällt weg, in geschlossenen Räumen bleibt sie Pflicht (Führen einer Teilnehmerliste)
  • Sportveranstaltungen mit Zuschauen sind möglich, müssen der zuständigen Gesundheitsbehörde aber vorher angezeigt werden (Wer veranstaltet wo mit wie vielen zu erwartenden Personen? Gibt es ein Hygienekonzept?)
  • bei Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Testpflicht für Zuschauer
  • Vollständig geimpfte (14 Tage nach der zweiten Impfung) und genesene Personen (bis sechs Monate nach der Corona-Infektion) sind von der Testpflicht und den geltenden Kontaktbeschränkungen ausgenommen.