Gemäß § 1 ThürGNGG 2019 wird die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ zum 1. Januar 2019 aufgelöst.
Die
Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“, bestehend aus den Gemeinden
Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und
Starkenberg, wird aufgelöst.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ wird um die Gemeinden Göhren, Göllnitz, Mehna und Starkenberg erweitert.
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