Windkraftanlage

Stand: Mai 2014

Fertiggestellte Anlagen – 5 Stück
2 Stück, Gemarkung Kraasa
genehmigte Leistung: 2 MW, Nabenhöhe 138,38 m,
Rotordurchmesser 82 m,
Entfernung nächste Wohnbebauung: ca. 2000 zum Ortskern Naundorf
3 Stück, Gemarkung Naundorf
genehmigte Leistung: 2,3 MW, Nabenhöhe 138,38 m,
Rotordurchmesser 82 m,
Entfernung nächste Wohnbebauung: ca. 1000 zum Ortskern Naundorf


 Beantragte Anlagen – 5 Stück
1 Stück
, Gemarkung Kraasa
beantragte Leistung: 2,3 MW, Nabenhöhe 140 m,
Rotordurchmesser 112 m,
Entfernung nächste Wohnbebauung: ca. 1200 zum Ortskern Kostitz
Genehmigung durch Landratsamt am 03.04.2014
2 Stück, Gemarkung Kraasa
beantragte Leistung: 3 MW, Namenhöhe 140 m,
Rotordurchmesser 112m,
Antrag in Gemeinde eingegangen 10.04.2014
2 Stück, als Vorabinformation in der Gemeinde

 


05.06.2014 OVZ

Gemeinderatssitzung Weitere Windräder geplant
Starkenberg (reu). Seit etwa zwei Wochen liegt ein weiterer Antrag zum Bau von zwei Windkraftanlagen in Starkenberg vor.
Das erfuhren die Bürger vorgestern zur Gemeinderatssitzung.
Bereits im Februar stellten Investoren ebenfalls einen Antrag zum Bau von zwei Windrädern. Jedoch sind die Windkraftanlagen im Kraasaer Grund sehr umstritten und von Anwohnern und Gemeinde nicht gewollt.
Derzeit lasse die Gemeinde prüfen, ob die Genehmigung gegen den Willen und die Entscheidung der Gemeinde von einer übergeordneten Behörde, etwa dem Landratsamt, wieder möglich ist, informierte Bürgermeister Wolfram Schlegel (die Regionalen).
Auf OVZ-Anfrage erklärte er: Sollten sich keine neun Erkenntnisse ergeben, werde die Gemeinde jedoch nicht wieder klagen.


16.07.2013

Die fünfte Kammer des Geraer Verwaltungsgerichtes hat die Klage der Gemeinde Starkenberg sowie von Privatpersonen gegen die Aufstellung von zwei Windrädern im Kraasaer Grund zurückgewiesen. Diese Entscheidung wurde am 16.07.2013 bekannt gegeben.

Mit dem Urteil endet vorerst ein dreieinhalb Jahre andauernder Rechtsstreit, der am vergangenen Dienstag mit einer mehrstündigen Verhandlung des Gerichtes vor Ort einen Höhepunkt erlebte.
Gegen das Urteil kann noch vor dem Oberverwaltungsgericht vorgegangen werden. Ob die Kläger die nächsthöhere Instanz bemühen werden, war noch offen.


06.06.2012

29.05.2012

25.05.2012

08.05.2012

08.05.2012

27.04.2012

13.04.2012

06.04.2012

04. April 2012

 

 

Selbst die vom Wirtschaftsminister geforderte Erhöhung der Vorrangflächen für Windkraftanlagen von 0,3 Prozent auf 1 Prozent ist im Altenburger Land bereits erreicht.

Zudem ist der Gemeinde für eine fundierte Stellungnahme zu den umfangreichen Genehmigungsunterlagen nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden.
Das Landratsamt hat im Verfahren die Ablehnung der Gemeinde Starkenberg durch eine eigene Entscheidung ersetzt und die Genehmigung erteilt.
Zur Zeit befindet sich der Einspruch der Gemeinde Starkenberg noch in der Prüfung durch das Verwaltungsgericht.

Bis zum Jahresende 2011 sollen 2 Anlagen des Typs Enercon E 82 gebaut werden.
3 weitere Anlagen sind schon in der Genehmigungsphase und werden dann im Jahr 2012 hinzukommen.


Schon seit einigen Jahren wehren sich die Gemeinde Starkenberg sowie eine Bürgerinitiative gegen die geplante Errichtung zweier Windkraftanlagen im Kraasaer Grund.

Der Ausgang des komplizierten Rechtsstreites ist noch ungewiss. Dafür hat der Gemeinderat ohne Vorbehalt den Weg für Biogas- und Solaranlagen geebnet.

Von Starkenbergs Bürgermeister Wolfram Schlegel (Regionale) hatte eine weitere Hiobsbotschaft für die Gegner der Windkraft parat: „Der Gemeinde liegen die Anträge zur Errichtung von drei weiteren Anlagen vor“, teilte er auf der jüngsten Gemeinderatssitzung mit. „Dann hätten wir schon fünf von den Dingern“, meinte ein Gegner mit einem Anflug von Ironie. Aber wie schon bei den vor Jahren beantragten Windkrafträdern, die jeweils 180 Meter hoch werden sollen, will die Gemeinde auch im neuen Fall nicht einlenken. „Wir als Gemeinderat werden diesem Anliegen nicht zustimmen“, legte sich das Gemeindeoberhaupt bereits fest. Und das, obwohl das Landratsamt den Bau der ersten beiden  Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt hat (OVZ berichtete).

Noch ist die Entscheidung  im schwelenden Rechtsstreit nicht gefallen. „Wir müssen abwarten“, sagte  Schlegel. Er sieht seine Gemeinde nach wie vor in einer rechtlich sicheren Position: Die geplanten Anlagen befänden sich nur in einem 680-Meter-Abstand zur nächsten Orts- und Wohnbebauung. „Zu dicht“, konstatierte der Bürgermeister und verwies auf den festgeschriebenen Mindestabstand von 750 Metern, den so eine Windkraftanlage zum nächsten Wohnhaus nach geltendem Recht haben müsste. Doch mittlerweile ist im Rahmen der Neufassung des Regionalplanes für Ostthüringen das Vorranggebiet für die Errichtung von Windkraftanlagen sogar erweitert worden. „Auch dieser Entwurf wird von der Gemeinde keinen Zuspruch erhalten“, kündigte Schlegel an.

Gegen Windkrafträder sind die Starkenberger aus mehreren Gründen. Zum einen wegen des nicht gewährleisteten Mindestabstands zur ersten Wohnbebauung, zum anderen aus naturschutz-rechtlichen Gründen. Man sieht erhebliche Gefahren für geschützte Arten wie den Rotmilan.

Doch Gemeinde und Bürger verwehren sich keineswegs dem Thema erneuerbare Energien. So hat Starken-berg bereits den Bau von zwei Biogasanlagen genehmigt. Hinzu kommt eine  geplante Fotovoltaikanlage auf dem Gelände der ehemaligen Kiesgrube bei Kleinröda, Es könnte sogar die größte Solaranlage im Altenburger Land werden. Angedacht ist der Bau rund um das Kies- und Sandwerk Starkenberg auf einer Fläche von rund 64 Hektar. Der Investor plant laut Bürgermeister, noch in diesem Jahr mit einem Teil der Anlage ans Netz zu gehen. (Jörg Wolf)