Information zur Gebietsreform

Gemäß § 1 ThürGNGG 2019 wird die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ zum 1. Januar 2019 aufgelöst.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“, bestehend aus den Gemeinden Altkirchen, Dobitschen, Drogen, Göhren, Göllnitz, Lumpzig, Mehna und Starkenberg, wird aufgelöst.
Die Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ wird um die Gemeinden Göhren, Göllnitz, Mehna und Starkenberg erweitert.

Ab 1. Januar 2019 können keine Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft „Altenburger Land“ ausgestellt werden.
Eine Beantragung ist erst ab dem 18. Februar 2019 in der Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ möglich.
Das Einwohnermeldeamt in Mehna ist jedoch im Januar 2019 weiterhin besetzt, da die Meldedaten erst ab Anfang bis Mitte Februar 2019 an die Meldeämter in Rositz übergeben werden können.

Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Starkenberg, Göhren, Mehna und Göllnitz ist ab 1. Januar 2019 die Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“ Ansprechpartner.

Verwaltungsgemeinschaft „Rositz“
Altenburger Str. 48 b
04617 Rositz
Telefon 034498 454-0
Mail sekretariat@vg-rositz.de
Website: http://www.vg-rositz.de

Öffnungszeiten der VG Rositz

Mo. + Mi. geschlossen
Di. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Do. 09.00 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Fr. 09.00 – 11.00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung
möglich.